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Kontrolle durch die Arbeitsschutzbehörde
Hatten Sie unangekündigten Besuch der Berufsgenossenschaft oder der Bezirksregierung (Amt für Arbeitsschutz)?
Die Situation
Sie haben einen Mängelbericht erhalten – und wissen nicht, wie weiter?
In puncto Arbeitsschutz waren Sie nicht so sicher und aussagekräftig aufgestellt, wie es der Gesetzgeber verlangt? Jetzt müssen Sie den Mängelbericht, den Sie erhalten haben, abarbeiten und wissen nicht wie?
Dann sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
Von der Arbeitsschutzorganisation bis zur Dokumentation der relevanten Unterlagen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz.
Vorgehen
Mängelbericht abarbeiten – in vier Schritten
Bericht sichten
Wir gehen die Beanstandungen Punkt für Punkt mit Ihnen durch und ordnen sie rechtlich ein.
Priorisieren
Fristen und Risiko bestimmen die Reihenfolge – zuerst das, was Menschen gefährdet.
Umsetzen
Organisation aufbauen, Gefährdungsbeurteilung erstellen, Unterweisungen und Prüfungen nachholen.
Nachweisen
Eine Dokumentation, mit der Sie der Behörde die Abarbeitung belegen können.
Fragen Sie Ihre Arbeitsschutzexperten
Rufen Sie an – wir sagen Ihnen offen, wie groß der Aufwand tatsächlich ist.
Thomas Mierzwa
Geschäftsführer · Fachkraft für Arbeitssicherheit