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Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit fühlen wir uns verpflichtet, Sie und Ihr Unternehmen in allen Belangen rund um das Thema Arbeitsschutz zu unterstützen.
§ 19 ASiG
Externe Sifa bestellen – volles Know-how, ohne eigene Kapazitäten zu binden
Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes können Sie eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen und sich somit das ganze Know-how ins Unternehmen holen.
Sie können eigene Kapazitäten anderweitig einsetzen und trotzdem ein ruhiges Gewissen haben, was die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz angeht.
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Kein eigenes Personal freistellenKeine mehrwöchige Ausbildung, keine dauerhafte Bindung von Arbeitszeit.
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Erfahrung aus vielen BranchenVom Handwerk über Logistik bis zur Personaldienstleistung.
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Ein fester AnsprechpartnerSie sprechen direkt mit der Fachkraft, die Ihren Betrieb kennt.
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Prüfungssichere DokumentationUnterlagen, die dem Besuch von BG und Bezirksregierung standhalten.
Aufgabenfeld
Was eine Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt
Beraten
Bei der Planung von Arbeitsstätten, der Beschaffung von Arbeitsmitteln und der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung.
Prüfen
Betriebsbegehungen, Prüfung von Arbeitsmitteln und die Untersuchung von Arbeitsunfällen.
Dokumentieren
Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise und ASA-Protokolle.