Sicher arbeiten, weil zuhause jemand wartet!

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit fühlen wir uns verpflichtet, Sie und Ihr Unternehmen in allen Belangen rund um das Thema Arbeitsschutz zu unterstützen.

§ 19 ASiG

Externe Sifa bestellen – volles Know-how, ohne eigene Kapazitäten zu binden

Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes können Sie eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen und sich somit das ganze Know-how ins Unternehmen holen.

Sie können eigene Kapazitäten anderweitig einsetzen und trotzdem ein ruhiges Gewissen haben, was die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz angeht.

  • Kein eigenes Personal freistellenKeine mehrwöchige Ausbildung, keine dauerhafte Bindung von Arbeitszeit.
  • Erfahrung aus vielen BranchenVom Handwerk über Logistik bis zur Personaldienstleistung.
  • Ein fester AnsprechpartnerSie sprechen direkt mit der Fachkraft, die Ihren Betrieb kennt.
  • Prüfungssichere DokumentationUnterlagen, die dem Besuch von BG und Bezirksregierung standhalten.

Aufgabenfeld

Was eine Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt

Beraten

Bei der Planung von Arbeitsstätten, der Beschaffung von Arbeitsmitteln und der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung.

Prüfen

Betriebsbegehungen, Prüfung von Arbeitsmitteln und die Untersuchung von Arbeitsunfällen.

Dokumentieren

Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise und ASA-Protokolle.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Arbeitsschutz.

Ein kurzes Gespräch genügt, um herauszufinden, wo Ihr Betrieb steht und was als Nächstes zu tun ist. Unverbindlich und kostenfrei.